
Landesregierung hilft bei der Modernisierung und Sanierung
Im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes wird Bonn rund 17,4 Millionen Euro vom Bund erhalten. Dazu hat das Landeskabinett am 29. August einen entsprechenden Referentenentwurf des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung zur Einleitung einer Verbändeanhörung verabschiedet. Dadurch soll das Geld schnell an die Bundesstadt weitergeleitet werden.
Die beiden Bonner Landtagsabgeordneten Guido Déus und Christos Katzidis begrüßen die Schulinvestitionen: „Dank des Einsatzes der Landesregierung in Berlin bekommt NRW deutlich mehr Bundesinvestitionen als bislang. Bonn wird voraussichtlich rund 17,4 Millionen Euro für die Schulinfrastruktur bekommen. Mit diesem Geld wird es bei der Modernisierung, dem Umbau oder der Erweiterung unserer Schulen endlich zügig vorangehen.
Das Geld können wir auch für bauliche Maßnahmen im Zuge der schulischen Inklusion oder Erneuerung von sanitären Anlagen nutzen. Wir werden uns gemeinsam dafür einsetzen, dass die Bundesmittel schnell und unbürokratisch an die Kommunen fließen.“
Hintergrund:
• Auf Grundlage des durch das „Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes“ vom 13. Juli 2017 neu ins Grundgesetz aufgenommenen Artikels 104c hat der Bund den Ländern 3,5 Milliarden Euro für Investitionen finanzschwacher Gemeinden und Gemeindeverbände in die Schulinfrastruktur zur Verfügung gestellt. Nordrhein-Westfalen erhält davon rund 1,12 Milliarden Euro.
• Aufgrund des gewählten Verteilschlüssels liegt der auf Nordrhein-Westfalen entfallende Anteil von rund 32 Prozent deutlich über der sonst üblichen Verteilung des so genannten Königsteiner Schlüssels von rund 21 Prozent.
• Ziel ist die Förderung von Investitionen in finanzschwachen Kommunen. Deshalb stützt sich die Verteilung der Mittel auf die Kriterien des Gemeindefinanzierungsgesetzes. Fördermittel erhalten diejenigen Städte, Gemeinden und Kreise, die in zumindest einem der Jahre 2015 bis 2017 Schlüsselzuweisungen aus dem Gemeindefinanzierungsgesetz erhalten haben.
Förderzeitraum: 01.07.2017 bis 31.12.2022 (für ÖPP-Projekte:
1 Jahr länger), Mindestinvestitionsvolumen: 40.000 Euro.
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