NRW-Koalition schafft Klarheit bei Straßenausbaubeiträgen - Zukünftig komplette Entlastung der Anlieger

16.03.2022
Pressemitteilung

Mit Wirkung zum 1. Januar 2020 hatte die NRW-Koalition das mehr als 50 Jahre unveränderte Kommunalabgabengesetz (KAG) und damit die Ausgestaltung der Straßenausbaubeiträge reformiert sowie durch ein landeseigenes Förderprogramm bürgerfreundlich ausgestaltet.
Die Reform des Systems der Ausbaubeiträge führt seither zu einer hälftigen finanziellen Entlastung der Anlieger, rückwirkend bis zum 1. Januar 2018, der Möglichkeit von Härtefallregelungen, voraussetzungslose Ratenzahlungen sowie zur Kompensation der kommunalen Mindereinnahmen.
Die Landtagsfraktionen von CDU und FDP haben in Düsseldorf über einen gemeinsamen Antrag für das März-Plenum informiert, die seinerzeit zur Verfügung gestellten und nach 1,5 Jahren nicht abgeflossenen Fördermittel für eine 100prozentige Entlastung der Anlieger bei den Straßenausbaubeiträgen zu nutzen.

Dazu erklärt der CDU-Landtagsabgeordnete und Kommunalpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Guido Déus MdL:

„Zu Recht wird über die aktuell vielfältigen zusätzlichen Belastungen der Bürgerinnen und Bürger diskutiert. Die NRW-Koalition nutzt die vorhandenen Möglichkeiten für Entlastungen und beabsichtigt eine vollständige Übernahme der Anliegerkosten bei Straßenausbaubeiträgen. Auch für bereits bewilligte Anträge. Die einzige Voraussetzung bleibt das Vorhandensein eines zum 1. Januar 2022 bestehenden Straßen- und Wegekonzepts.
Das sind sehr erfreuliche Nachrichten für alle von Straßenausbaubeiträgen betroffenen Bürgerinnen und Bürger, die zum Teil erhebliche Summen entrichten müssen. Auch unsere Kommunen erhalten nun absolute Planungssicherheit.
Insgesamt ist es ein toller Tag für alle Anlieger und Anliegerinnen und die kommunale Ebene in NRW. Und es wird wieder einmal deutlich, dass die NRW-Koalition realitätsnah, zukunftsorientiert und für die Menschen vor Ort handelt“.

Die NRW-Koalition hat außerdem angekündigt, zeitnah und spätestens bis zum 30. Juni 2022 mit der kommunalen Ebene ein Konzept zu erarbeiten, wie die Verpflichtung zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen unter Vermeidung von Konnexitätsfolgen für das Land Nordrhein-Westfalen entfallen kann.