„Moderne Sportstätte 2022“ Land fördert erneut vier Bonner Sportvereine

09.02.2021
Pressemitteilung

Gute Nachrichten für die Sportlerinnen und Sportler von vier weiteren Bonner Sportvereinen. Es fließen erneut Fördergelder aus dem Landesprogramm „Moderne Sportstätte 2022“ nach Bonn. Diesmal etwas mehr als 234.000 €.

Der TC Grün-Weiß Brüser Berg e. V erhält 75.000 € für die Modernisierung des Vereinsheimes und der Tennishalle sowie der Errichtung einer Fluchtlichtanlage; der TC Blau-Gelb Bonn-Beuel 1930 e. V. erhält 60.000 € für die Sanierung des Daches, die Errichtung eines Brunnens sowie die Erneuerung der Umzäunung; der Wassersportverein Blau-Weiß Bonn Rheindorf 1930 e. V. erhält 48.000 € für die Modernisierung des Vereinsgebäudes und der Tennis-Club Blau-Gold Bonn e. V. erhält 120.000 € für die Asbestsanierung und Erneuerung des Hallendaches. 19 Bonner Vereine können sich mittlerweile über Fördergelder in einer Höhe von rund 2,1 Millionen € freuen.

Hierzu erklären die Bonner CDU-Landtagsabgeordneten Guido Déus MdL und Christos Katzidis:

„Gerade einmal eine Woche ist es her, da konnten sich drei Bonner Sportvereine über finanzielle Unterstützung aus Düsseldorf freuen, nun kommen weitere vier hinzu. Insgesamt sind es nun 19 Bonner Vereine mit einer Gesamtfördersumme von rund 2,1 Millionen €, die von dem neuen Förderprogramm der CDU/ FDP Landesregierung profitieren konnten. So kann es gerne weiter gehen!

Unsere Vereine haben nun die Möglichkeit moderne und bedarfsgerechte Sportstätten anzubieten. Wir wollen NRW zum Sportland Nr.1 machen. Die schwarz-gelbe Landesregierung unter Ministerpräsident Armin Laschet setzt mit dem Sportstättenförderprogramm und der Unterstützung der Vereine vor Ort ein deutliches Zeichen in Richtung Sport.“

Hintergrund:

Mit „Moderne Sportstätte 2022“ hat die NRW-Koalition das größte Sportförderprogramm aufgelegt, das es je in NRW gegeben hat – Gesamtvolumen: 300 Millionen Euro. Damit sollen die Vereine eine nachhaltige Modernisierung, Sanierung sowie Um- oder Ersatzneubau ihrer Sportstätten und Sportanlagen durchführen können.