Bonner Denkmäler erhalten 2021 rund 1,2 Mio.

26.03.2021
Pressemitteilung

NRW-Denkmalförderprogramm umfasst Fördermittel in Höhe von insgesamt rund 21,31 Mio. €

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert den Denkmalschutz und die Denkmalpflege in vielen verschiedenen Bereichen. Bonner Denkmäler erhalten im Jahr 2021 einen Millionenbetrag aus dem NRW-Denkmalförderprogramm. Nachdem im vergangenen Jahr die NRW-Landesregierung die Mittel zur Denkmalförderung erhöht hat, stehen im laufenden Jahr insgesamt 21,31 Millionen € für die Denkmalpflege landesweit zur Verfügung. Hiervon profitieren auch Bonner Denkmäler mit insgesamt 1.159.210,00 €.

Dazu erklärt der CDU-Landtagsabgeordnete und Kommunalpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Guido Déus MdL:

„Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bauen und Gleichstellung (MHKBG) hat heute eine Übersicht der Bewilligungen für 2021 veröffentlicht. Und die Bonner Denkmäler profitieren enorm! Denkmäler machen Geschichte erlebbar und stellen Heimat vor Ort dar. Von sehr hohem Wert ist daher das Engagement von Privatpersonen, Vereinen und Initiativen oder den Gemeinden, die sich mit hoher Einsatzbereitschaft für die Denkmäler und die Denkmalpflege, häufig auch im Ehrenamt, engagieren. Mit den Fördergeldern aus dem NRW-Denkmalförderprogramm wird dieses große Engagement gewürdigt.

Insgesamt erhält die Bundesstadt Bonn rund 1,2 Mio. Euro aus dem NRW-Denkmalförderprogramm 2021. Es handelt sich dabei um Einzelförderungen für private sowie öffentliche Eigentümerinnen und Eigentümer von Baudenkmälern.“

Hintergrund:

Nordrhein-Westfalen verfügt mit dem Aachener Dom, Schlösser Brühl, Kölner Dom, Zeche und Kokerei Zollverein Essen sowie dem Kloster Corvey insgesamt über fünf UNESCO-Welterbestätten und weiteren rund 82.000 Baudenkmälern und 6.100 Bodendenkmälern. Zu-ständig für den Vollzug des Denkmalschutzgesetzes sind vor allem die Unteren Denkmalbehörden; in der Regel sind dies die Gemeinden. Abweichend sind die Bezirksregierungen die zuständige Denkmalbehörde bei Denkmälern, die sich ganz oder zum Teil im Besitz des Lan-des oder des Bundes befinden. Die Landschaftsverbände beraten und unterstützen die Gemeinden und Kreise in Fragen der Denkmalpflege und wirken fachlich im Rahmen der Entscheidungen der Denkmalbehörden mit“.