Bonner Denkmäler erhalten 2020 rd. 858.000

11.03.2020
Pressemitteilung

Denkmalförderung NRW-Denkmalförderprogramm umfasst Fördermittel in Höhe von insgesamt 15,1 Mio. €

Heute wird das NRW-Denkmalschutzgesetz 40 Jahre alt. Pünktlich zum runden Geburtstag hat die NRW-Landesregierung die Mittel zur Denkmalförderung nochmals erhöht und stellt für das Jahr 2020 insgesamt 15,1 Millionen € für die Denkmalpflege landesweit zur Verfügung.

Hiervon profitieren auch Bonner Denkmäler mit insgesamt 858.055,00 €.

Dazu erklärt der CDU-Landtagsabgeordnete und Kommunalpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Guido Déus MdL:

„Denkmäler machen Geschichte erlebbar. NRW-weit und ganz konkret vor Ort. Denkmäler sind aber noch mehr: sie sind erlebbare Heimat und begeistern Menschen für Geschichte. Von sehr hohem Wert ist daher das Engagement von Privatpersonen, Vereinen und Initiativen oder die Gemeinden, die sich mit hoher Einsatzbereitschaft für die Denkmäler und die Denkmalpflege, häufig auch im Ehrenamt, engagieren. Mit den Fördergeldern aus dem Denkmalförderprogramm der NRW-Koalition wird dieses große Engagement gewürdigt

Insgesamt erhält die Bundesstadt Bonn 858.055,00 Euro aus dem NRW-Denkmalförderprogramm 2020. Es handelt sich dabei um eine Einzelförderung für private sowie öffentliche Eigentümerinnen und Eigentümer von Baudenkmälern.

Mit der Denkmalförderung sichern wir das kulturelle Erbe landesweit und in unseren Kommunen, also ganz direkt vor Ort.“

Hintergrund:
Nordrhein-Westfalen verfügt mit dem Aachener Dom, Schlösser Brühl, Kölner Dom, Zeche und Kokerei Zollverein Essen sowie dem Kloster Corvey insgesamt über fünf UNESCO-Welterbestätten und weiteren rund 82.000 Baudenkmälern und 6.100 Bodendenkmälern. Zuständig für den Vollzug des Denkmalschutzgesetzes sind vor allem die Unteren Denkmalbehörden; in der Regel sind dies die Gemeinden. Abweichend sind die Bezirksregierungen die zuständige Denkmalbehörde bei Denkmälern, die sich ganz oder zum Teil im Besitz des Landes oder des Bundes befinden. Die Landschaftsverbände beraten und unterstützen die Gemeinden und Kreise in Fragen der Denkmalpflege und wirken fachlich im Rahmen der Entscheidungen der Denkmalbehörden mit.