
Das Kommunalministerium von Ministerin Ina Scharrenbach hat am heutigen Tage die voraussichtlichen Zahlen des Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) für das Jahr 2022 veröffentlicht. Auch im zweiten Jahr der Corona-Krise haben die öffentlichen Haushalte von Bund, Ländern und Kommunen starke Einbußen bei den Steuereinnahmen zu verzeichnen. Diese Mindereinnahmen wirken sich über das Steueraufkommen des Landes mindernd auf die verteilbare Finanzausgleichsmasse aus. Aus diesem Grund wird die Finanzausgleichsmasse auch im Rahmen des GFG 2022 durch Landesmittel um voraussichtlich 931 Mio. EUR auf dann 14,042 Mrd. EUR aufgestockt, so dass die kommunale Familie in NRW damit mehr als 450 Millionen Euro (3,46 Prozent) mehr erhält als im laufenden Jahr. Die vorläufige Modellrechnung des Arbeitskreises sieht vor, dass im kommenden Jahr voraussichtlich rund 181 Mio. Euro aus der Landeshauptstadt in die Bundesstadt fließen.
Der Bonner CDU-Landtagsabgeordnete Guido Déus erklärt hierzu:
„Insgesamt erhält die kommunale Familie in NRW für das Jahr 2022, trotz der finanziellen Einbußen bedingt durch die Corona-Pandemie, mit rund 14,042 Mrd. Euro (2021: 13,6 Milliarden Euro), die höchste Zuweisung, die es in Nordrhein-Westfalen jemals gegeben hat. Der allgemeine Rückgang an Einnahmen wird erneut durch Entnahmen aus dem kreditfinanzierten NRW-Rettungsschirm kompensiert. Vor dem Hintergrund der zum Teil weiterhin stark angespannten Finanzlage vieler Kommunen und den andauernden besonderen Belastungen durch die Corona-Pandemie, begrüße ich diese Erhöhung sehr. Auf Bonn bezogen bedeuten die rund 181 Mio. Euro in 2022 zwar ca. 2,7 Mio. Euro weniger als in 2021, aber gleichzeitig nimmt die normierte Steuerkraft um fast 10 Prozent zu, was rund 50,46 Mio. Euro entspricht. Insgesamt gesehen bewegen wir uns mit der Landeszuweisung 2022 weiterhin auf einem doppelt so hohen Niveau, wie im Jahr 2017, als CDU/FDP die Regierungsverantwortung von rot/grün übernahmen.
Diese Mittel helfen uns bei der Bewältigung der umfangreichen kommunalen Aufgaben, den notwendigen Zukunftsinvestitionen im Bereich der kommunalen Infrastruktur, wie auch bei den besonderen aktuellen Herausforderungen denen wir im Zuge der Pandemie und der erschütternden Flutkatastrophe gegenüberstehen. Das Gemeindefinanzierungsgesetz stärkt Kommunen den Rücken diese souverän bewältigen zu können.“
Hintergrund:
Der kommunale Finanzausgleich wird in Nordrhein-Westfalen durch das jährliche Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) geregelt. Das Land legt dabei die Höhe der Gesamtzuweisungen und die Struktur der Zuweisungen (allgemeine/zweckgebundene; konsumtive/investive) fest.
Die Gesamtzuweisungen des Landes NRW für die Bundesstadt Bonn betrugen im Jahr 2017 - 88,5 Mio. Euro, 2018 – 104,5 Mio. Euro, 2019 – 131,3 Mio. Euro, 2020 – 157,9 Mio. Euro, 2021 – 183,4 Mio. Euro und nun in 2022 – 180,8 Mio. Euro (alle Angaben jeweils gerundet).
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