Bonn erhält Zuweisungen von rund 158 Mio. Euro für den Kommunalhaushalt 2020

02.08.2019
Pressemitteilung

Zusätzliche Finanzmittel in Höhe von 26,6 Mio. Euro für Bonn

Die NRW-Koalition hat die aktuelle vorläufige Modellrechnung für das Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) 2020 veröffentlicht. Damit steht auch fest, wie viel Geld im kommenden Jahr voraussichtlich von Düsseldorf nach Bonn fließen wird.

Der entsprechende Gesetzentwurf wurde am 9. Juli 2019 durch das Kabinett auf Vorschlag der Ministerin für Heimat, Kommunales Bau und Gleichstellung, Ina Scharrenbach, beraten und beschlossen. Er basiert auf der vorläufigen Modellrechnung des Arbeitskreises zum GFG 2020. Es können sich noch Änderungen ergeben, da den Zahlen die Erwartungen der Steuerschätzung von Mai 2019 zugrunde liegen. Voraussichtlich Anfang November wird der Entwurf dem Landtag zugeleitet werden.

Der Bonner CDU-Landtagsabgeordnete Guido Déus MdL erklärt:
„Insgesamt erhält die kommunale Familie in Nordrhein-Westfalen für das Jahr 2020 mit fast 12,7 Milliarden Euro die höchste Zuweisung, die es in Nordrhein-Westfalen jemals gegeben hat. Gegenüber 2019 bedeutet dies eine Steigerung um 316.359.000 Euro (2,56 Prozent). Außerdem beinhaltet die Summe erstmals seit dem GFG 2006 wieder „echte“ 23 Prozent der Einnahmen der Umsatzsteuer! Zudem soll auf den Vorwegabzug zur Finanzierung des „Stärkungspaktes Stadtfinanzen“ verzichtet werden. Das bedeutet 124 Mio. Euro mehr in der Verteilmasse. Vor dem Hintergrund der angespannten Finanzlage vieler Kommunen und den fortdauernden Herausforderungen ist diese positive Entwicklung sehr zu begrüßen!
Das gilt aus Bonner Perspektive gerade für die Bundesstadt Bonn. Die zusätzlichen Mittel helfen uns bei der Bewältigung umfangreicher kommunaler Aufgaben und Herausforderungen. Die Bundesstadt Bonn erhält für 2020 nach der aktuellen vorläufigen Modellrechnung Gesamtzuweisungen in Höhe von 157.901.237,72 Euro. Im Jahr 2017 - zum Zeitpunkt der Regierungsübernahme durch CDU und FDP - waren es nach der Modellrechnung dagegen nur 88.528.471,00 Euro Gesamtzuweisungen. Dieser Anstieg von rund 50 Prozent innerhalb weniger Jahre ist enorm“.

Im Vergleich zum Vorjahr erhöhen sich die Gesamtzuweisungen für Bonn von 131.273.651,37 Euro auf 157.901.237,72 Euro (+ 20,3 Prozent).

Déus: “Diese Entwicklung stellt einen sehr erfreulichen Beitrag für unsere kommunale Leistungsfähigkeit dar. Die NRW-Koalition zeigt einmal mehr, dass sie umsetzt, was sie versprochen hat. Und genauso verlässlich führen wir unsere Arbeit weiter!
Nur starke Kommunen können die großen Herausforderungen meistern. Das Geld aus dem Gemeindefinanzierungsgesetz hilft um notwendige Zukunftsinvestitionen in die kommunale Infrastruktur, wie Straßen, Schulen und Kindergärten sowie in die dringend erforderliche Digitalisierung der Bundesstadt Bonn vornehmen zu können.“

Hintergrund:
Der kommunale Finanzausgleich wird in Nordrhein-Westfalen durch das jährliche Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) geregelt. Das Land legt dabei die Höhe der Gesamtzuweisungen und die Struktur der Zuweisungen (allgemeine/zweckgebundene; konsumtive/investive) fest.