Bonn erhält 2023 sensationell hohe Zuweisungen von über 252 Mio. für den Kommunalhaushalt

02.09.2022
Pressemitteilung

Bonn erhält 2023 sensationell hohe Zuweisungen von über 252 Mio. € für den Kommunalhaushalt 

Zusätzliche Finanzmittel in Höhe von 71,1 Mio. € für Bonn

Die Schwarz-Grüne Landesregierung hat die vorläufige Modellrechnung für das Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) 2023 veröffentlicht. Damit steht fest, dass die Städte, Gemeinden, Kreise und Landschaftsverbände in NRW in 2023 voraussichtlich insgesamt Zuweisungen von rund 15,35 Milliarden € und somit 9,33 % mehr als 2022 erhalten. In die Bundesstadt Bonn fließen 2023 voraussichtlich über 252 Mio. €, ein Zuwachs von rund 71,1 Mio. € oder 39,3 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Diese Zahlen basieren auf der vorläufigen Modellrechnung des Arbeitskreises zum GFG 2023. Es können sich noch Änderungen ergeben, da die Referenzperiode für den Steuerverbund erst am 30.09.2022 endet.

Der Bonner CDU-Landtagsabgeordnete Guido Déus MdL erklärt: „Insgesamt erhält die kommunale Familie in Nordrhein-Westfalen für das Jahr 2023 mit rund 15,35 Milliarden € Rekordzuweisungen, die es in Nordrhein-Westfalen nie zuvor gegeben. Gegenüber 2022 bedeutet dies eine Steigerung um rund 1,3 Milliarden €, konkret ist das ein Plus von 9,33 %. Vor dem Hintergrund der sehr angespannten Finanzlage vieler Kommunen und den vielfachen, fortdauernden Herausforderungen durch die aktuellen Preissteigerungen, den Ukraine-Krieg sowie die Corona-Pandemie ist diese positive Entwicklung sehr zu begrüßen!“

Die Bundesstadt Bonn erhält für 2023 nach der aktuellen vorläufigen Modellrechnung Gesamtzuweisungen in Höhe von 252.097.428,52 €. Im Vergleich zum Vorjahr erhöhen sich die Gesamtzuweisungen für Bonn von 180.968.312,02 € auf 252.097.428,52 €. Das ist ein Anstieg von 39,3 %.

Déus: „Unsere Bundesstadt Bonn profitiert überdurchschnittlich und in ganz besonderer Weise von den Vereinbarungen des schwarz-grünen Koalitionsvertrages. Die Finanzmittel aus dem Gemeindefinanzierungsgesetz sind von extrem hoher Bedeutung bei den dringend erforderlichen Zukunftsinvestitionen im Bereich der kommunalen Infrastruktur in unserer Stadt. Das sind also tolle Nachrichten aus Düsseldorf für Bonn!“

 

 

Hintergrund:
Der kommunale Finanzausgleich wird in Nordrhein-Westfalen durch das jährliche Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) geregelt. Die Landesregierung beteiligt die Kommunen jährlich an dem Steueraufkommen des Landes mit 23 Prozent. Das Land legt dabei die Höhe der Gesamtzuweisungen und die Struktur der Zuweisungen (allgemeine / zweckgebundene; konsumtive / investive) fest.

Weitere Informationen unter https://www.mhkbd.nrw/ministerin-scharrenbach-gemeindefinanzierung-2023-landesregierung-nordrhein-westfalen-beschliesst