
Seit dem Frühjahr sind Politik, Wirtschaft und Gesellschaft massiv von der COVID-19-Pandemie und mit ihr im Zusammenhang stehenden Herausforderungen beeinflusst. In Abhängigkeit der epidemiologischen Entwicklung werden wir wohl noch für eine gewisse Zeit mit gravierenden Veränderungen und Einschränkungen leben müssen.
Zur Bewältigung der direkten und indirekten Auswirkungen der Pandemie handelte unsere NRW-Landesregierung unverzüglich und beschloss im März mit dem Nachtragshaushaltsgesetz und dem Rettungsschirmgesetz über 25 Mrd. Euro Maßnahmepakete von großem Umfang. Neben direkten staatlichen Hilfen, wurden die Konditionen für Darlehen und Bürgschaften verbessert. Sämtliche landesseitigen Hilfen sowie die wirtschafts- und sozialpolitischen und steuerlichen Maßnahmen des Bundes zielen darauf ab, die Wirtschaft, den Arbeitsmarkt sowie Menschen in dieser Ausnahmesituation zu stützen. Im Gegenzug führen die notwendigen Unterstützungen gegen die pandemiebedingen wirtschaftlichen Folgen zu einer erheblichen Belastung der öffentlichen Haushalte auf
allen staatlichen Ebenen.
Städte und Gemeinden sind landesweit direkt und unmittelbar mit den Auswirkungen der Pandemie konfrontiert. Ihnen verlangt die Krise viel ab, personell, wie fi nanziell. Der massive Einbruch der kommunalen Einnahmen bei gleichzeitigen erhöhten, pandemiebedingten Ausgaben, hat unmittelbare Auswirkungen auf die kommunalen Haushalte in 2020 und voraussichtlich auch für die Folgejahre 2021/2022.
Nach Angaben des Statistischen Landesamts sind die Einnahmen der Städte und Gemeinden aus den Gewerbesteuern im zweiten Quartal 2020 drastisch gesunken. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum belaufen sich allein die Mindereinnahmen auf rund 1,6 Mrd. Euro. Dies wiegt besonders schwer, da es sich bei der Gewerbesteuer, neben der Grundsteuer, um die wichtigste kommunale Einnahme handelt. Zudem sind die gemeindlichen Anteile an der Umsatz- sowie der Einkommenssteuer deutlich gesunken. Situationsverschärfend wirken auch kommunale Einnahmeausfälle, beispielsweise in den Bereichen Kultur und ÖPNV. In der Konsequenz steht die kommunale Ebene vor Haushaltslöchern größter Dimension!
Die im Koalitionsausschuss von Bund und Ländern getroffenen Vereinbarungen stellen wichtige Hilfestellungen für die kommunale Ebene dar. Konkret werden z.B. die für 2020 zu erwartenden krisenbedingten Ausfälle der Gewerbesteuer durch Zuweisungen kompensiert. Das NRW-Kabinett unter Ministerpräsident Armin Laschet hat beschlossen hierfür 2,72 Mrd. Euro für 2020 zur Verfügung zu stellen.
Das Gemeindefi nanzierungsgesetz (GFG), in dem die fi nanziellen Zuweisungen des Landes für die Kommunen und Kreise geregelt ist, wird mit rund 13,6 Mrd. Euro in 2021 ein in NRW nie dagewesenes Rekordvolumen erreichen. Auch für Bonn bedeutet dies eine Rekordzuweisung von rund 183,4 Mio. Euro. Das sind rund 14,7 Prozent mehr, als im Jahr zuvor.
Fazit: Wir stellen sicher, dass die Pandemie-bedingten Schäden in den Haushalten transparent und isoliert dargestellt, die kommunale Liquidität sowie die kommunalen Investitionsmöglichkeiten in der Krise gesichert werden und dass Planungssicherheit für unsere Kommunen entsteht. Die Menschen und Unternehmen in NRW können darauf vertrauen, dass die kommunalen Strukturen in NRW auch in Krisenzeiten funktionieren!
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